So läuft die Hörgeräteversorgung über die Krankenkasse

Wer schlecht hört, hat in Deutschland Anspruch auf Unterstützung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Doch wie genau funktioniert die Versorgung mit Hörgeräten, welche Kosten übernimmt die Kasse, und was müssen Betroffene selbst bezahlen? Dieser Artikel erklärt den gesamten Ablauf verständlich und übersichtlich.

So läuft die Hörgeräteversorgung über die Krankenkasse

Was leisten die Krankenkassen im Überblick?

Gesetzlich Versicherte in Deutschland haben bei ärztlich festgestelltem Hörverlust grundsätzlich Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung durch ihre Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei die Kosten für sogenannte Festbetragsgeräte – also Hörgeräte, die einen bestimmten Mindeststandard erfüllen und deren Preis innerhalb des gesetzlich festgelegten Festbetrags liegt. Seit 2021 beträgt dieser Festbetrag je Ohr 784,96 Euro, was die Eigenanteilssituation für viele Versicherte deutlich verbessert hat. Innerhalb dieses Rahmens können Betroffene ein Gerät wählen, das ihre Versorgungsanforderungen vollständig abdeckt – ohne Eigenanteil. Wer jedoch modernere Funktionen oder komfortablere Ausstattung wünscht, zahlt die Differenz selbst.

Wie läuft die Antragstellung und das Genehmigungsverfahren ab?

Der erste Schritt ist immer der Gang zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO-Arzt). Dieser stellt nach einer Untersuchung und einem Hörtest eine Verordnung aus, wenn ein Hörverlust medizinisch nachgewiesen wird. Mit dieser Verordnung wenden sich Betroffene an einen zugelassenen Hörgeräteakustiker, der eine individuelle Anpassung vornimmt. Die Kosten werden anschließend von der Krankenkasse geprüft und genehmigt. In der Regel ist keine separate schriftliche Vorabgenehmigung erforderlich – die Verordnung des Arztes reicht als Grundlage aus. Nach der Probezeit von in der Regel sechs Wochen und einer abschließenden Feinanpassung wird das Gerät endgültig abgerechnet. Wichtig: Nur Akustiker, die einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen haben, können direkt mit diesen abrechnen.

Preisliche Orientierung und Vergleich von Anbietern

Die Preise für Hörgeräte variieren je nach Technologiestufe und Hersteller erheblich. Einstiegsgeräte, die im Festbetragsrahmen liegen, bieten grundlegende Verstärkung und Sprachverständlichkeit. Premiumgeräte hingegen verfügen über Bluetooth-Konnektivität, automatische Umgebungsanpassung oder wiederaufladbare Akkus – und kosten entsprechend mehr. Wer sich für ein höherwertiges Modell entscheidet, muss die Differenz zum Festbetrag selbst tragen. Dieser Eigenanteil kann je nach Modell zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Euro betragen.


Anbieter / Akustikkette Angebotene Leistungen Geschätzte Kosten (Eigenanteil pro Gerät)
Amplifon Festbetragsgeräte bis Premiumversorgung, Anpassservice 0 € bis ca. 2.000 €
Geers Kassengeräte und Aufzahlungsgeräte, Beratung und Nachsorge 0 € bis ca. 1.800 €
Kind Hörgeräte Versorgung in allen Preisklassen, eigene Produktmarken 0 € bis ca. 2.500 €
Fielmann Akustik Kassengeräte ohne Aufzahlung, Basisversorgung 0 € bis ca. 1.500 €
Unabhängige Akustiker Individuelle Beratung, breites Herstellerspektrum Variiert stark

Preise, Tarife oder Kostenschätzungen, die in diesem Artikel genannt werden, basieren auf den zuletzt verfügbaren Informationen und können sich im Laufe der Zeit ändern. Vor finanziellen Entscheidungen wird eine eigenständige Recherche empfohlen.

Ein Vergleich mehrerer Akustiker lohnt sich in jedem Fall, da Beratungsqualität, Serviceleistungen und das verfügbare Sortiment stark variieren können. Viele Akustiker bieten auch kostenlose Probetragezeiten an, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

Nach Abschluss der Versorgung übernimmt die Krankenkasse in der Regel auch anfallende Reparaturkosten innerhalb bestimmter Grenzen sowie die Kosten für notwendiges Zubehör wie Batterien – zumindest für das Kassengerät. Wer ein höherwertiges Gerät mit Aufzahlung gewählt hat, sollte die genauen Bedingungen mit seinem Akustiker und seiner Kasse klären.

Die Hörgeräteversorgung in Deutschland ist gut geregelt und bietet gesetzlich Versicherten einen soliden Basisschutz. Wer den Prozess von der ärztlichen Diagnose über die Antragstellung bis hin zur Anpassung beim Akustiker kennt, kann informierte Entscheidungen treffen – sowohl in Bezug auf die Wahl des Geräts als auch auf die entstehenden Kosten.